Wann die private Unfallversicherung wichtig für Sie wird
Ein Unfall ist meist eine Verkettung unglücklicher Ereignisse und passiert statistisch gesehen am häufigsten in der Freizeit oder im Haushalt. Genau in diesen Fällen kommt aber die gesetzliche Unfallversicherung (basierend auf dem Sozialgesetzbuch – link) für womöglich zukünftige, finanzielle Herausforderungen durch einen körperlichen Schaden und eventuelle Spätfolgen nicht auf. Solch ein unglücklicher Vorfall wird ohne die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen – Geldreserven – unumstritten zu einer eingeschränkten Lebensqualität führen - und im ungünstigsten Fall sogar zur Existenzgefährdung.
Dieses reelle finanzielle Risiko wird, unabhängig davon, ob sich das Ereignis zu Hause, auf der Arbeit oder während der Freizeit ereignet, mit der Privaten Unfallversicherung aufgefangen.
Dieses bittet die private Unfallversicherung
Die erstrangige Zweckbestimmung einer Privatunfallversicherung muss und ist die Kapitalleistung im Falle einer (Voll-)Invalidität. Dieses Risiko wird in Form einer Einmalkapitalzahlung oder Rentenzahlung seitens des Versicherers abgesichert und an die versicherte Person oder deren bezugsberechtigten Person ausgezahlt. Die Grundinvaliditätsversicherungssumme sollte für den Fall einer Vollinvalidität zudem eine ausreichende Progression beinhalten (z.B. bei 225% beträgt die Versicherungssumme 225.000 bei einer Grundversicherungssumme von 100.000) und muss unbedingt bei Antragsstellung für die aktuelle aber auch zukünftige Lebenssituation angemessen angegeben werden. Zwar kann man einer eventuell schleichender Unterversicherung mit einer Beitrags- / Leistungsdynamik versuchen Ausgleich zu verschaffen, ist aber aus Kundensicht eher unökonomisch und daher nicht ratsam.
Vereinbare Unfall-Leistungen
- Invaliditätsleistung - mit und ohne Progression
- Bergungs- und Rettungskosten
- Beitrags- und Leistungsdynamik
- Genesungsgeld
- Kosmetische Operationen
- Krankenhaus-Tagegeld
- Kurkostenbeihilfe
- Tagegeld
- Todesfallleistung
- Übergangsleistung
- Unfallrente
Wann ein Unfall versicherungstechnisch auch ein Unfall ist
Um sich die versicherungstechnische Definition zu merken, gibt es eine sehr einfache Eselsbrücke:
- Plötzlich von
- Außen
- Unfreiwillig auf den
- Körper wirkendes
- Ereignis
Wichtig:
In den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) sind auch nur die Gesundheitsschädigungen versichert, die infolge einer planwidrigen Bewegung passieren, d.h. nicht Folge einer vollständig beherrschten Eigenbewegung sind.
Wir empfehlen
Wählen Sie eine Unfallversicherung mit hoher Grundversicherungssumme, niedriger Todesfallsumme, ohne Dynamik und mit einer Laufzeit von nur einem Jahr als Grundgerüst. So lassen sich die zu erwarteten Beträge für 3 bis 5 Jahre einfach in jede Haushaltsplanung einkalkulieren. Da Sie „Herr der Lage“ sind, können Sie jederzeit bei einem finanziellen Engpass den Vertrag zum Ablauf kündigen und bei Bedarf ein aktuelleres Produkt mit mehr Leistung für weniger Beitrag erwerben.